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NEWS

April 2012 - Niedersachsen ganz stark im Rennen für die 180 Millionen Euro Förderungsgelder für Elektromobilität

In den kommenden Tagen wird durch die Bundesregierung entschieden, welches der drei sich noch im  Rennen befindliche Bundesland, Berlin, Baden-Württenberg oder Niedersachsen, den Zuschlag erhält. Die Chancen für unsere Region von Schaumburg bis Wolfsburg und Soltau-Fallingbostel bis Göttingen, stehen bestens. Die Rund 180 Millionen Euro werden in Projekte der Elektromobilität fließen.

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April 2012 - Kürzung ja oder nein, und wenn ja - zu wann?

Seit Anfang März steht die Frage im Raum und bringt Hersteller, Dienstleister und Verbraucher in Aufruhr. Auch wir haben uns in den vergangenen Wochen viel mit diesem Thema beschäftigt und versucht, unsere Kunden immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen zu halten. Während die eigentliche Debatte im Medienspektakel langsam verblasst, tauchen nun nur noch Berichterstattungen zu Insolvenzen deutscher Hersteller auf. Die Förderungskürzung ist aber immer noch nicht beschlossene Sache und ist weiterhin berichtswürdig.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Stand wie folgt: 

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sonnenenergie
   

Unser Service - Ihre Vorteile

Wichtigste Informationen für den Erwerb einer Solaranlage

Der Staat bezahlt Ihre Solaranlage

Eine Solarstromanlage ist eine der besten Investitionen, die Sie heutzutage tätigen können. Sie produzieren sauberen Strom und der "Staat" zahlt Ihnen über 20 Jahre, durch die garantierte Einspeisevergütung, die komplette Solaranlage!

Genau genommen wird die Einspeisevergütung von jedem bezahlt, der Strom verbraucht. Sie finden dies unter "EEG Anteil" auf Ihrer Stromrechnung. Aus diesem Topf werden die regenerativen Energien finanziert. Eine sichere Sache, denn Strom wird auch in Zukunft verbraucht, unabhängig von Wirtschaftskrisen.

Selbst eine voll finanzierte Solaranlage amortisiert sich, nebst Zinsen und Nebenkosten, durch die Einspeisevergütung und Sie haben am Ende der 20 Jahre auch noch einen finanziellen Gewinn, sowie eine Solaranlage, die noch viele Jahre lang Strom produziert, den Sie dann z.B. selbst verbrauchen können.

Durch die steuerliche Abschreibung der Solaranlage / Zinsen / Nebenkosten reduzieren Sie Ihre Einkommenssteuer. Diese Vorteile bietet Ihnen keine andere "Geldanlage".

Die Einspeisevergütung - Eigenverbrauch

Die Einspeisevergütung wird durch das EEG (Erneuerbare- Energien-Gesetz) gesetzlich geregelt und sichert dem Betreiber einer Solarstromanlage für 20 Jahre eine festgesetzte und gleichbleibende Vergütung zu.

Bei Aufdach-Solaranlagen bis 30 kWp (Gesamtnennleistung der Anlage), die nach dem 31.09.2010 in Betrieb gehen, beträgt die Vergütung 32,88 Cent pro eingespeister kWh, von 30 – 100 kWp 31,27 Cent. Wer erst in 2011 in Betrieb geht, erhält 9-13% weniger Einspeisevergütung.

Bis zu 30 kWp Anlagenleistung ist der Energieversorger verpflichtet, diesen Strom "abzuholen". Planen Sie eine größere Anlage, sollte mit diesem geklärt werden, in wieweit das Netz ausgebaut ist bzw. welche Kosten auf Sie zukommen könnten.

Durch eine Neufassung des EEG's besteht nun auch zusätzlich die Möglichkeit, bei Solaranlagen bis 500 kWp, den selbst produzierten Strom auch zu verbrauchen. Das kann bei steigenden Stromkosten eine interessante Alternative werden.

Da Sie für den selbst verbrauchten Strom die USt. bezahlen müssen, rechnet sich diese Variante erst ab einem Strompreis von ca. 23 Cent.

Montagesystem - die Vorteile der Kreuzschienen-Montage

Die Qualität des Monategestelles darf nicht vernachlässigt werden, soll es doch die Solarmodule sicher an ihrem Platz halten, und das 40 - 50 Jahre lang!

Das Untergestell zur Befestigung der Solarmodule besteht aus Aluminium und sollte je nach Dachart mittels V2A Edelstahlschrauben mit der Dachkonstruktion verbunden werden. Inzwischen gibt es auch Systeme, die zwecks der schnelleren Montage auf das Dach geklebt werden.

Beim Standard-System wird eine Alu-Schiene auf dem Dach befestigt, auf dieser werden dann die Module mittels Klammern befestigt.

Bei der Kreuzschienen-Montage wird auf dieser Schiene noch eine weitere Schiene quer verschraubt. Dies hat mehrere Vorteile. Unebenheiten des Daches können besser ausgeglichen werden und zukünftige Spannungen z.B. durch Verziehen des Daches werden besser verteilt, so dass diese nicht sofort auf die Modulrahmen einwirken. Besonders bei den Dünnschichtmodulen aus Glas kann es bei starken Verspannungen zu Glasbruch kommen, wodurch das Modul zerstört wird, was dann nicht mehr unter irgendwelche Garantieleistungen fällt.

Durch das Kreuzschienen-System haben die Module außerdem einen größeren Abstand zum Dach, so dass diese besser hinterlüftet werden, was sich durch höhere Erträge bemerkbar macht.

Auch wenn dieses System allein schon durch die doppelte Menge an Alu-Profilen und den erhöhten Montageaufwand etwas mehr kostet, stehen die Vorteile langfristig weit über der etwas höheren Anfangs-Investition.

Dächer mit asbesthaltigem Eternit

Viele größere Dächer wurden bis 1990 mit asbesthaltigen Eternitplatten eingedeckt. Eine Aufbringung einer Solaranlage auf ein solches Dach ist verboten. Um hier eine Solaranlage zu montieren, muss die dafür vorgesehene Fläche von hierfür zugelassenen Betrieben neu eingedeckt werden. Teilweise ist es möglich, eine Sondergenehmigung zu beantragen, was jedoch oft aussichtslos ist. Eine Neueindeckung verteuert zwar die Anlage, rechnet sich jedoch wirtschaftlich immer noch sehr gut.

Auf keinen Fall sollten Sie die Variante "Kunde bohrt die Löcher und die Solarfirma baut dann die Anlage auf das Dach" in Betracht ziehen. Was sich erstmal sehr gut anhört, kann schnell zum Bumerang werden. Es wurde schon bei einigen Kunden nach der Anmeldung der Anlage von Behördenseite nachgefragt, wie das alte Asbestdach entsorgt wurde.

Stellt sich heraus, das illegal auf einem solchem Dach eine Anlage montiert wurde, wird erstmal Strafanzeige gegen den montierenden Betrieb gestellt. Auch wenn der Kunde die Anlage selber montiert hat, ist dies kein Freifahrtsschein. Diese Anlage muss dann von einem auf Asbest spezialisierten Betrieb demontiert werden, um das Dach neu einzudecken. Danach kann die Anlage wieder montiert werden.

Also lieber gleich die Dachfläche neu eindecken, das ist billiger, stressfreier und Sie haben dann zukünftig Ruhe vor evtl. auftretenden Undichtigkeiten.

Solar-Module aus China

Oft hören wir das Argument, das Interessenten keine "Chinamodule" möchten. Genau wie in jedem Land gibt es dort Hersteller, die eine ausgezeichnete Modul-Qualität liefern, genauso wie Hersteller, deren Module eine recht bescheidene Qualität vorweisen. Für den "Laien" ist es fast unmöglich zu wissen, wo ein Modul herkommt. Es gibt nur wenige zu 100% in Deutschland gefertigte Solar-Module. Oftmals haben in Deutschland sehr bekannte Firmen / Marken Verträge mit großen chinesischen Herstellern. Die Module werden dann für diese Firmen hergestellt und entsprechend gelabelt. Oftmals werden auch die eigentlichen Solarzellen in Asien eingekauft und hier zum endgültigen Modul zusammengebaut, was sich dann ebenfalls "Made in Germany" nennen darf.

Die Solarmodule machen ca. 70% des Anlagenpreises aus, so dass deutsche Module diesen entsprechend erhöhen.

Wenn Sie Fragen hierzu haben oder wissen möchten, wo ein Modul herkommt, dann kontaktieren Sie uns bitte; meist können wir dies für Sie herausfinden - damit Sie nach dem Kauf von teureren "Made in Germany Modulen" nicht anschließend doch ein "asiatisches Modul" auf Ihrem Dach liegt.

Davon abgesehen werden heutzutage fast alle elektronischen Artikel vom Handy bis zum Computer in Asien hergestellt.

Viel wichtiger ist, dass ein Solarmodul das TÜV-Zertifikat IEC61215 und IEC61730 oder ICE61646 hat, hier werden vom TÜV die Module ausführlich getestet auf deren Eigenschaften wie UV- Bestrahlung, Klima (Kälte, Wärme, Feuchte, Klimawechsel), mechanische Belastung (Hagel, Windsog, -druck, Schneelast), Alterung, elektrische Sicherheit, Rahmenstabilität, etc.

Die Watt-Leistung von Modulen

Solaranlagen werden nach deren Leistung in kWp (Kilowatt peak – Leistung der Anlage unter "Standard-Test-Bedingungen" – siehe Erklärung weiter unten) verkauft. Jedes Modul liefert eine bestimmte Wattzahl, wenn Sie ein zum Beispiel 180 Watt Modul nehmen, würden 100 Module eine 18 kWp-Anlage ergeben. Die Standardmodule haben zwischen 170 – 180 Watt bei einer Größe von ca. 160 x 80 cm. Inzwischen gibt es viele Module mit 210 – 230 Watt, jedoch wurde hier nicht der Modulwirkungsgrad erhöht, sondern 1 - 2 Reihen Zellen zugefügt, so dass die Maße der Module entsprechend größer sind. Eine Ausnahme hierbei sind die SunPower- und Sanyo- Hochleistungsmodule, die bei Standardmaßen 210 bis 240 Watt liefern.

Anlagen-Überwachung

Sie können die produzierte Strommenge sowie Fehlermeldungen am digitalen Display der Wechselrichter auslesen. Komfortabler geht dies mit einer externen Überwachung am PC, so dass Sie am Computer alle Daten zusammengefasst im Überblick haben, auch im Internet ortsungebunden abrufbar. Die Anlagenüberwachung ist jederzeit nachrüstbar.

Versicherung der Solaranlage während der Bauzeit

Hier begeben sich viele Auftraggeber in eine gefährliche Grauzone. Die eigentliche Versicherung der PV-Anlage greift ab Abnahme durch den Energieversorger, was bis zu 2 - 12 Wochen nach Fertigmeldung der Anlage dauern kann.

Erstaunlich viele Solarfirmen – und besonders die Subunternehmer für Montagen - glauben, dass nach Anbringung der Module auf dem Dach diese durch die Gebäudeversicherung des Kunden abgedeckt sind. Dies ist generell nicht der Fall. Sollte während der Zeit der Bauphase bis zur Abnahme durch den Energieversorger ein Schadenfall eintreten wie z.B. Diebstahl, Feuer etc., wer kommt dann für den Schaden auf?

Weit verbreitet ist auch die Meinung, dass nach Lieferung der Anlage der Kunde dafür verantwortlich ist. In einem Schadensfall wird das sicherlich einen langen und teuren Rechtsstreit nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall hat der Kunde erst mal den finanziellen Schaden und muss womöglich das Darlehen hierfür bedienen, ohne den Rückfluss durch die Einspeisevergütung.

Wenn Sie sich für einen Anbieter entscheiden, der nicht entsprechend abgesichert ist, dann sollten Sie Ihrerseits auf jeden Fall eine entsprechende Einzel-Versicherung für die Bauzeit abschließen. Die Mindestbeiträge betragen hierfür einmalig ca. 400,- €, bei größeren Anlagen entsprechend mehr.

Lassen Sie sich von der auszuführenden Firma hierfür den Versicherungsnachweis zeigen und vertrauen Sie nicht auf "Lippenbekenntnisse". Jede seriöse Firma wird Ihnen diesen Nachweis erbringen und schauen Sie sich diesen genau an. Viele Firmen haben zwar eine Haftpflichtversicherung, diese sichern jedoch nur Schäden ab wie z.B. Sachbeschädigung durch die Monteure an Ihrem Eigentum, Unfälle etc.

Folgende Leistungen sollte eine Montageversicherung beinhalten:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen
  • Kurzschluss und Überspannung
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung
  • Tierverbiss allgemein
  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit
  • Konstruktions- und Materialfehler
  • Ausführung- und Montagefehler
  • Montageunfälle
  • höhere Gewalt (z.B. Sturm, Unwetter, Überschwemmung, Erdbeben)
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus

Preisvergleich von Solaranlagen / Vorkassenleistung

Solarstromanlagen werden generell nach der Leistung in kWp verkauft. Diese setzt sich aus der Gesamtleistung der einzelnen Module zusammen. Passen z.B. 50 Module auf Ihr Dach, wobei jedes Modul 170 Watt leistet, dann würde hierbei eine 8,5 kWp Anlage gerechnet werden.

Wenn Sie Angebote preislich vergleich möchten, nehmen die den Netto-Kaufpreis und teilen diesen durch die angebotene kWp-Anlagenleistung. Stellen Sie jedoch sicher, dass auch alle wichtigen Posten im Angebot enthalten sind.

Gerüstkosten

Für die Montage einer Solaranlage ist es oft erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Gerüst gestellt wird. Wenn dieser Posten nicht im Angebot enthalten ist, können Sie davon ausgehen, dass die Kosten für ein Gerüst sowie dessen Organisation von Ihnen zu leisten ist. Klären Sie dies im Zweifelsfall vor Vertragsabschluss und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen!